Informationen zum passenden Aufenthaltstitel - Migration und Integration (2024)

Informationen zum passenden Aufenthaltstitel - Migration und Integration (1)

Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor.

Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren.

Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen für die Einreise nach und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

  • Mehr Informationen für EU-Bürgerinnen und Bürger<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/eu_buerger_und_angeho*rige.html>

Allgemeine Voraussetzungen, die Sie grundsätzlich erfüllen müssen

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Welche Voraussetzungen konkret zutreffen, richtet sich nach dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Unabhängig vom Aufenthaltszweck gibt es ein paar allgemeine Voraussetzungen, die grundsätzlich erfüllt sein müssen:

- Sie stellen einen Online-Antrag
- Sie besitzen einen gültigen Pass
- Sie können Ihren Lebensunterhalt sicherstellen
- Sie haben einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Ihre Identität & Staatsangehörigkeit ist geklärt
- Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vonseiten deutscher Behörden

Diese Aufenthaltstitel gibt es

Befristete Aufenthaltstitel

- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobile-ICT-Karte

  • Allgemeine Voraussetzungen, die Sie grundsätzlich erfüllen müssen
  • Was ist ein Visum?
  • Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
  • Was ist eine Blaue Karte EU?
  • Was ist eine Mobile ICT-Karte?
  • Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
  • Was ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?
  • Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Was ist ein Visum?

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel, der zur Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland berechtigt.

Mehr Informationen

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Visa:
> Besuchervisum
> Nationales Visum

Sie möchten jemanden nach Deutschland einladen? Dann müssen Sie eine Verflichtungserklärung beantragen.

  • Mehr zum Thema Visum<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/visum.html>
  • Mehr zum Thema Verpflichtungserklärung<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/verpflichtungserklaerung.html>

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Mehr Informationen

Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt

> für den Zweck Studium und Ausbildung
> für den Zweck Erwerbstätigkeit
> aus humanitären und politischen Gründen
> aus familiären Gründen
> aufgrund besonderer Aufenthaltsrechte

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen und Zwecken der Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter den folgenden Links:

  • Studium und Ausbildung<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/studium_und_ausbildung.html>
  • Arbeiten in Deutschland<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/arbeiten_in_deutschland.html>
  • Flucht und Asyl<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/flucht_und_asyl.html>
  • Ehe und Familie<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/ehe_und_familie.html>

Was ist eine Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein auf höchstens vier Jahr befristeter Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte oder für IT-Spezialisten. Die Blaue Karte EU ebnet Drittstaatsangehörigen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Außerdem erleichtert die Blaue Karte EU den Familiennachzug und verbessert die Voraussetzungen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Mehr Informationen

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:

> Sie besitzen einen deutschen, anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder
> Sie haben ein tertiäres Bildungsprogramm, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist und mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer erfordert, erfolgreich abgeschlossen oder
> Sie sind als IT-Spezialist in der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt
> Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Sie erreichen die jeweils geforderte Gehaltsgrenze von 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bzw. von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wenn Sie in einem Mangelberuf oder als IT-Spezialist arbeiten.

Was ist eine ICT-Karte?

Die ICT-Karte ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees im Rahmen einer unternehmensinternen Entsendung („Intra-Corporate Transfer“).

Mehr Informationen

Die Erteilung einer ICT-Karte kommt für Sie in zwei Fällen in Frage:

> Sie sollen neben der Tätigkeit in der deutschen Niederlassung auch in anderen EU-Staaten für Ihr Unternehmen arbeiten. Dabei werden Sie jedoch den Großteil Ihres gesamten Aufenthaltes in der Europäischen Union in Deutschland verbringen.
> Verbringen Sie die meiste Zeit Ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, müssen Sie dort einen Aufenthaltstitel beantragen. Auf Grundlage dieses Aufenthaltstitels ist es möglich, für einen gewissen Zeitraum in einer deutschen Niederlassung dieses Unternehmens tätig zu werden.

Bitte beachten Sie:
Damit Sie eine ICT-Karte ausgestellt bekommen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung einholen. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweils zuständigen Botschaft oder beim Konsulat, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Arbeiten in Deutschland<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/arbeiten_in_deutschland.html>
  • Einreise nach Deutschland<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/visum.html>

Was ist eine Mobile ICT-Karte?

Die Mobile ICT-Karte können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen: Sie besitzen bereits einen Aufenthaltstitel nach der ICT-Richtlinie für einen anderen EU-Mitgliedsstaat und planen einen Aufenthalt in Deutschland, der länger als 90 Tage dauern soll.

Mehr Informationen

Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel nach der ICT-Richtlinie für einen anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) in Deutschland beabsichtigen, beachten Sie zum Verfahren bitte die folgenden Hinweise zur kurzfristigen Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer.

Den Antrag auf eine Mobile-ICT-Karte können Sie vor oder nach der Einreise nach Deutschland stellen.

Antragstellung vor der Einreise
Die Mobile ICT-Karte können Sie mindestens 20 Tage vor der Einreise nach Deutschland stellen. In diesem Fall gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland bis zur Entscheidung des Amtes für Migration und Integration für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen als erlaubt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Aufenthaltstitel des anderen EU-Mitgliedsstaates weiterhin gültig ist.

Antragstellung nach der Einreise
Sie können die Mobile ICT-Karte nach der Einreise nach Deutschland beantragen, wenn Sie das BAMF vorab über ihre Absicht zur kurzfristigen Mobilität informiert haben.

  • Arbeiten in Deutschland<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/arbeiten_in_deutschland.html>

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche Einschränkung überall in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr Informationen

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen:

- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichender Wohnraum
- keine Vorstrafen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland

Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist erteilt werden, zum Beispiel für Familienangehörige von Deutschen, für Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU sowie für Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen.

Was ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Darüber hinaus können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter erleichterten Bedingungen in anderen Ländern der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht erhalten, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.

Weitere Informationen

Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU müssen im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für die Niederlassungserlaubnis. Allerdings gibt es keine Ausnahmen für eine Verkürzung der Fünf-Jahres-Frist: Eine Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist erst möglich, wenn man seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel oder ein Nationales Visum besitzen und rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels stellen, dann gilt Ihr Aufenthaltstitel so lange weiter, bis über Ihren Antrag entschieden wurde.

Weitere Informationen

Wenn Sie sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten und einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen, dann halten Sie sich bis zur Entscheidung über den Antrag weiterhin erlaubt in Deutschland auf.

Für diese Zeit stellen wir Ihnen eine Fiktionsbescheinigung aus. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin gilt bzw. Sie sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Achtung: Wir können Ihnen erst eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, nachdem Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel

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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

  • So registrieren Sie sich bei "Mein Nürnberg“<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbeho*rde/einfach_online_machen.html>

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel (wenn vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
  • Weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung/Gestattung)

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

  • Aufenthaltstitel online beantragen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_330_ep_d_at>

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